Bei der ethischen Fallbesprechung handelt es sich um ein strukturiertes Gespräch der beteiligten Parteien. Es wird von einem Mitglied des Klinischen Ethikkomitees moderiert. Ein weiteres Mitglied führt ein Protokoll. Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.
Eine ethische Fallbesprechung kann von Mitarbeitenden der Kliniken, Patientinnen / Patienten, Angehörigen, Bevollmächtigten und gesetzlich Betreuenden angefordert werden.
In Abstimmung mit dem Klinischen Ethikkomitee nehmen die Personen, die die unterschiedlichen Sichtweisen und Vorstellungen zur Behandlungsplanung vertreten, an der Fallbesprechung teil. Dies sind in der Regel das behandelnde ärztliche Personal, das betreuende Pflegepersonal, Patientinnen / Patienten oder Angehörige.
Zu Beginn werden alle relevanten medizinischen, pflegerischen, spirituellen und sozialen Aspekte dargelegt. Im zweiten Schritt wird die zentrale ethische Frage formuliert, die in der Beratung diskutiert werden soll. Alle Beteiligten äußern ihre Meinungen, Einsichten und Haltungen zu der konkreten Frage. Am Ende wird eine gemeinsame Empfehlung ausgesprochen. Unabhängig hiervon bleibt die Verantwortung für die medizinische Behandlung beim ärztlichen Personal.