Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches XI wählen die Menschen mit Behinderung und den behinderten Menschen Gleichgestellte ihre Vertrauenspersonen. Sie vertreten die Interessen der Kolleginnen und Kollegen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie fördern die Eingliederung schwerbehinderten Menschen in den Betrieb.
Sie erfüllen ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an den Sitzungen des Betriebsrates (Mitarbeitervertretung) und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.
Bei Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung berühren, hat der Dienstgeber die Vertrauensperson umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
Die Schwerbehindertenvertretung veröffentlicht regelmäßig im MAV Siegel Berichte, Informationen und Neuerrungen rund um die Angelegenheiten der schwebehinderten, der gleichgestellten und von Behinderung bedrohter Menschen.
Für den Zeitraum 31. November 2018 bis 22 November 2022
sind folgende Vertrauenspersonen gewählt:
Detlef Stein |
Vertrauensperson |
02161/892 - 2002 |
Peter Pöhnl |
Stellvertreter |
02161/892 - 1199 |
Andrea Arts |
Stellvertreterin |
02161/892 - 3445 |