Unsere Leistungsentgelte für die Pflege richten sich u.a. nach den Pflegegraden.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt bei einer Untersuchung Ihren Grad der Pflegebedürftigkeit fest.
Daraus werden die Zuschüsse der Pflegeversicherung ermittelt.
Die Pflegevergütung besteht aus den pflegebedingten Kosten, dem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung, dem Investitionsaufwand und den Kosten der medizinischen Behandlungspflege.
Aufgrund des Inkrafttretens des Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetzes übernehmen die Krankenkassen in der Regel diese Kosten.
Gerne informieren wir Sie bei Fragen in einem persönlichen Gespräch!