Notfall

Wer kann eine ethische Fallbesprechung anfordern?

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Wer kann eine ethische Fallbesprechung anfordern?

Eine ethische Fallbesprechung kann von

• Patientinnen und Patienten

• Angehörigen, Bevollmächtigten und gesetzlich Betreuenden

• Mitarbeitenden der Kliniken Maria Hilf

angefordert werden.

Wie wird eine ethische Fallbesprechung angefordert?

• Eine Fallbesprechung kann formlos per Telefon, E-Mail oder über das Intranet angefordert werden.

• Verwenden Sie gerne dabei das Anforderungsformular,
es ist über die Leitstellen und Sekretariate bzw. im
Intranet erhältlich. 

• Nach Eingang der Anforderung nehmen wir zeitnah
Kontakt auf, um die Fallbesprechung zu terminieren.

Das ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie bitte per Fax an 02161/892 1802 oder per E-Mail an ethik-komitee@mariahilf.de

KontaktSie erreichen uns während der regulären Dienstzeiten
unter folgender Rufnummer:

02161/892 1801
 02161/892 1802

Oder jederzeit per E-Mail unter:

ethik-komitee@mariahilf.de

Flyer "Klinisches Ethikkomitee"

Empfehlungen zur Änderung des Therapieziels am Lebensende

Flyer "Empfehlungen zur Änderung
des Therapieziels am Lebensende"

Empfehlungen zur Änderung des Therapieziels am Lebensende