Das Logo der Kliniken Maria Hilf

Die Geschichte der St. Franziskus Stiftung

Vom Waisenhaus zu den Kliniken Maria Hilf

1854

24. Juli: Zwei Schwestern der Kongregation der Franziskanerinnen von der Buße und der christlichen Liebe aus Heythuysen bei Roermond in den Niederlanden kommen nach Mönchengladbach, um die Pflege von Kranken und die Betreuung des katholischen Waisenhauses zu übernehmen. 1856 geht aus dieser Keimzelle das Krankenhaus Maria Hilf hervor.

1854

08. August: Die Franziskanerinnen eröffnen das erste Spezialkrankenhaus für Tuberkulosekranke in Deutschland. Das „Sanatorium St. Franziskus“ gilt schon damals mit seiner Anlage im Grünen und seiner Ausstattung als vorbildlich. Die Zahl der Patienten im Krankenhaus Maria Hilf und im Sanatorium St. Franziskus steigt stetig und damit auch die Anzahl der pflegerischen Ordensfrauen.

1954

24. Juli: Hundert Jahre nachdem die ersten Ordensschwestern in die Stadt gekommen waren, spricht beim Festakt anlässlich dieses Jubiläums u.a. der damalige Innenminister und spätere Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Franz Meyers. Er erinnert sich daran, selbst einmal dankbarer Patient im Krankenhaus Maria Hilf gewesen zu sein und hofft, der Geist der christlichen Nächstenliebe bleibe den Bürgern der Stadt Mönchengladbach für alle Zeit erhalten.

1960

Nachdem in Deutschland die Erkrankungen an Tuberkulose, die in den vierziger Jahren mit spezifischen Medikamenten zu behandeln war und damit ihren Schrecken verloren hatte, immer mehr zurückging, verlor die Lungenheilstätte an der Viersener Straße ihre Bedeutung. Da in Mönchengladbach erheblicher Bedarf an Krankenhausbetten bestand, entschloss sich die Krankenhausleitung im Jahr 1959 die Lungenheilstätte in ein Allgemeinkrankenhaus mit 244 Betten umzuwandeln und dort die innere Abteilung zu konzentrieren.

1973

20. Dezember: Der Gesellschaftervertrag zwischen den Franziskanerinnen von Lüdinghausen und der Stadt Mönchengladbach wird unterschrieben. In der „Krankenhaus Maria Hilf GmbH“ halten die Kongregation 60%, die Stadt Mönchengladbach 40% der Stammeinlagen, die Mehrheit also verbleibt bei den Schwestern. Grund für diesen Wechsel in der Trägerschaft: 1992 wird die letzte Ordensschwester, die bis dahin im Pflegedienst tätig ist, gehen. Die Zeiten, in denen sich die Ordensfrauen und die Patienten kümmern ist damit vorbei. Es ist jedoch die klare Absicht der Kongregation, den katholischen Charakter von Maria Hilf zu bewahren.

1998

26. Februar: Die Ordensschwestern gründen die St. Franziskus-Stiftung in die sie und die Stadt Mönchengladbach ihre Gesellschafteranteile einbringen. Durch diesen Schritt wird auf Dauer das Engagement und der Geist der christlichen Nächstenliebe für die „Maria Hilf GmbH“ gesichert. Um die Leistungskraft des Krankenhauses zu verdeutlichen, wird die Krankenanstalt mit ihren inzwischen drei Standorten in „Kliniken Maria Hilf GmbH Mönchengladbach“ umbenannt. Damit soll das katholische Fundament für alle deutlich erkennbar bleiben und der Name „Maria Hilf“ mehr als eine bloße historische Reminiszenz.

2002

Die Vision entsteht: Vier Krankenhäuser zusammenzulegen am Ursprungsort ¬– da wo die Franziskanerinnen ihre Arbeit im Franziskuskrankenhaus Mönchengladbach begonnen haben: Maria Hilf, St. Franziskus, Rheindahlen und St. Kamillus.

2018

Was mit der Grundsteuerlegung im April 2009 baulich begann, fand nach langer Bauzeit in mehreren gut geplanten Abschnitten im Mai 2018 Vollzug: die Kliniken Maria Hilf wurden an einem Standort zusammengeführt. Die neuen Gebäude bieten die gewohnte, helle und freundliche Optik. Darüber hinaus bietet der nun abgeschlossene fünfte Bauabschnitt weitere Verbesserungen der medizinischen Versorgung.

Auszug aus der Stiftungssatzung

§ 2 Zweck der Stiftung

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Der Stiftungszweck ergibt auch aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der katholischen Kirche in Fortschreibung der Intention der Stifterin mit ihren franziskanischen Grundsätzen.

Der Stiftungszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe. Das geschieht durch die Förderung der folgenden Zwecke:

Gesundheitspflege, Altenpflege, Behindertenhilfe, Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung und Krankenhilfe.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für eine andere steuerbegünstigte Körperschaft o. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Im Einzelfall sollen finanzielle Zuwendungen an Bedürftige im Rahmen von §53 Abgabenordnung (mildtätige Zwecke) erfolgen.

Ferner kann sich die Stiftung zur Erfüllung ihres Zwecks an Einrichtungen beteiligen oder solche selbst errichten.

Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

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