Die Fixierung eines Patienten ist ein sehr sensibles Thema in der Pflege. Es berührt das Grundrecht des Patienten an der Freiheit der Person. Dies ist nur unter strengen rechtlichen Vorschriften möglich, wenn eine Eigengefährdung oder Fremdgefährdung durch den Patienten vorliegt. Beispielsweise nach operativen Eingriffen oder aggressiven Erregungszuständen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema soll sicherstellen, dass: